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Sauerland Tour

Motorrad-Tour Sauerland

13.06.2024
 - 16.06.2024

474,00  - 584,00  pro Person

Details:

Niveau: 
Erklärung
max. Teilnehmer:
11 Personen
Frühstück bei Abfahrt:
Hotel:
Hotel Wiesengrund, Hallenberg
Hotelbewertung:
Verpflegung:
Halbpension

Beschreibung:

Erlebe das Sauerland auf zwei Rädern! Unsere Motorradtour entführt dich in eine Welt voller Kurven und atemberaubender Panoramen. Entdecke versteckte Schätze, malerische Dörfer und fesselnde Natur. Als erfahrener Biker wird dir dieses Abenteuer im Sauerland unvergessliche Erinnerungen und Adrenalin-Kicks bescheren. Begib dich auf die Straße und spüre die Freiheit!

Tag 1:

An Tag 1 führt uns eine malerische Strecke über Umwege in diese faszinierende Region, wobei wir die Schönheit der Landschaft in vollen Zügen genießen.

Tag 2:

Am zweiten Tag erwartet uns eine spektakuläre Fahrt durch das Sauerland, bevor wir das imposante Herkules Monument in Kassel erreichen. Ein beeindruckendes Kulturhighlight, das die Geschichte und Pracht der Region widerspiegelt. Anschließend kehren wir auf malerischen Wegen ins Sauerland zurück.

Tag 3:

Am dritten Tag führen uns weitere Umwege auf unserer Rückreise ins Emsland. Diese Tour vereint aufregende Fahrerlebnisse und die Entdeckung wunderschöner Landschaften. Komm mit auf diese unvergessliche Reise, die dir die Freiheit auf zwei Rädern in vollen Zügen näherbringt!

Teilnahmebedingungen:

Irrtümer und Schreibfehler vorbehalten.

Die Anmeldungen sind verbindlich, da die Hotelunterbringung fest gebucht werden muss. Im Stornierungsfall entstehen erhebliche Gebühren, der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird somit empfohlen. (Diese Versicherung wird von der Fa. Helming & Sohn GmbH GmbH nicht angeboten).

Nach erfolgter Anmeldung erhalten Sie eine Rechnung, die gleichzeitig die Buchungsbestätigung ist. Im Falle einer Stornierung bis 6 Monate vor der Veranstaltung kann der/die Teilnehmer/in kostenlos stornieren. Im Zeitraum von 6 Monaten bis 31 Tage vor Reisebeginn werden dem/der Teilnehmer/in 90% des Teilnahmebeitrags erstattet. Ab einem Zeitraum von 30 Tagen ist die gesamte Summe des Teilnahmebeitrags fällig. Kann der verhinderte Teilnehmer eine/n Ersatzteilnehmer/in gleicher Eignung ernennen, so ist die Übertragung möglich.

Wir setzen voraus, dass Sie damit einverstanden sind, dass Ihre Telefonnummer zum Zweck der gemeinsamen Anreise weitergegeben wird. Sie sind einverstanden, dass Fotos und Videoaufnahmen von der Veranstaltung, auf denen Sie abgebildet sind, von Helming & Sohn GmbH zu Werbezwecken in Print –und sozialen Medien verwendet werden dürfen. Soweit sie selbst von ihnen gefertigte Fotos zur Verfügung stelle, ist damit die uneingeschränkte Nutzung dieser Fotos zu Werbezwecken in Print- und sozialen Medien durch die Firma Helming & Sohn GmbH gestattet.

Ihnen ist bekannt dass die Firma Helming & Sohn GmbH kein Reiseveranstalter ist, sondern lediglich Organisator von Unterkunft und Verpflegung. Der Teilnehmer an der Reise verpflichtet sich, sich stets an die geltenden in- und ausländischen Verkehrsvorschriften zu halten und umsichtig und defensiv zu fahren, um sich und andere Teilnehmer an der Reise nicht zu gefährden. Insbesondere sind dann, wenn Mitreisende mit ihren Motorrädern in einer Gruppe fahren, die für die Sicherheit notwendigen Abstände einzuhalten.

Die Firma Helming & Sohn GmbH haftet mit Ausnahme von Körperschäden max. in Höhe des 3-fachen Reisepreises, soweit ein etwaiger Schaden eines Teilnehmers an der Reise weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit die Firma Helming & Sohn GmbH für einen dem Teilnehmer entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines anderen Leistungsträgers verantwortlich ist.

Der Reiseteilnehmer steht dafür ein, dass das von ihm geführte Fahrzeug jederzeit ab Beginn der Reise bis zu deren Ende in einem vorschriftsmäßigen technischen Zustand verbleibt. Er ist für die entsprechende Sicherheit des Fahrzeuges und Einhaltung etwaiger Wartungen verantwortlich. Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann sich Helming & Sohn GmbH auch gegenüber den Teilnehmern der Reise auf diese Vorschriften berufen. Naturgemäß können nur die zum jetzigen Zeitpunkt feststehenden Termine, Abfahrtzeiten, Preise, etc. für die Reiseplanung zugrunde gelegt werden. Änderungen im Reiseablauf, bei den Reisezeiten sind somit möglich und bleiben vorbehalten.

In der Regel wird auf den Motorradtouren ein sog. „Tourguide“ bestimmt. Dieser ist, wie alle anderen Teilnehmer, ein Reisegast und kein Angestellter der Firma Helming & Sohn GmbH. Er stellt sich freiwillig zur Verfügung, um aufgrund seiner Erfahrung den Teilnehmern mit Rat und Tat zur Verfügung zu stehen. Der Tourguide handelt nicht im Namen der Firma Helming & Sohn GmbH.

Jeder Reiseteilnehmer ist verpflichtet, sich stets an die gesetzlichen Vorschriften zu halten und insbesondere keine unnötigen Risiken einzugehen und hat stets zurückhaltend und defensiv zu fahren. Jeder handelt auf eigene Verantwortung. Sollte sich ein Teilnehmer durch die Gruppe selbst entsprechend seiner Erfahrung überfordert fühlen, muss er dies umgehend dem Tourguide mitteilen und darf sich keineswegs an die Gruppe anpassen, wenn er sich beispielsweise der Reisegeschwindigkeit oder den sonstigen Anforderungen der Reise nicht gewachsen fühlt.

Ansprüche gegen den Tourguide sind insoweit ausgeschlossen, es sei denn, dieser handelt grob fahrlässig oder vorsätzlich. Für Druck- und Rechenfehler kann nicht gehaftet werden.

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